Genehmigungsplanung

Für die Errichtung und den Betrieb sowie für wesentliche Änderungen von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne der 4. BlmSchV ist ein behördliches Genehmigungsverfahren erforderlich.

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Durchführung von Genehmigungsverfahren nach BImSchG und erstellen für Sie die kompletten Antragsunterlagen gemäß den Anforderungen der 9. BImSchV und des jeweiligen Bundeslandes. Unsere Leistungen umfassen:

  • Bearbeiten des Antrages einschließlich Textteil und Formularsatz
  • Erstellen der schematischen Darstellung nach DIN 28004
  • qualitative und quantitative Ermittlung zu erwartender Emissionen
  • Einordnung und Überprüfung der gesetzlichen Anforderungen
  • Unterstützung bei Behördenterminen