08/2015 Entwurf der neuen TA Luft 2017

Das Bundesumweltministerium (BMUB) novelliert derzeit die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Dies betrifft bundesweit etwa 50.000 Anlagen. Die grundsätzliche Struktur und Systematik der TA Luft und auch die Form als Verwaltungsvorschrift werden nicht geändert. Es werden insbesondere der Immissionsteil (Nr. 4) und der Emissionsteil (Nr. 5) überarbeitet. Die geplanten Änderungen betreffen u.a.:

  • Aufnahme der bisherigen 11 BVT-Schlussfolgerungen (d.h. europäischen Vorgaben für beste verfügbare Techniken in einzelnen Branchen
  • neue Anlagenarten
  • die Liste besonders krebserregender Stoffe (z. B. Quarzfeinstaub und Formaldehyd)
  • Einbezug der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) in die TA Luft
  • Prüfung von Energieeffizienzkriterien

 

Der Zeitplan des BMUB sieht folgende Meilensteine vor: 

  • Ressortabstimmung bis Mitte/Ende 2015
  • Anhörung nach § 51 BImSchG Ende 2015
  • Ziel: neue TA Luft bis Mitte 2017

Bei Projektierung von neuen Abluftreinigungsanlagen werden die im Entwurf genannten Emissionsgrenzwerte für z. B. Gesamtkohlenstoff oder Formaldehyd auf Kundenwunsch bereits berücksichtigt.